FAQ2025-05-27T08:27:52+00:00
FAQ

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf häufige Fragen zu Anmeldung, Nutzung & Sicherheit.
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Allgemeine Fragen

Was ist Mein Justizpostfach (MJP)?2025-05-26T10:39:31+00:00

Mein Justizpostfach (MJP) ist ein digitales Postfach, mit dem Bürgerinnen und Bürger digital, rechtssicher und kostenfrei mit der Justiz (Gerichte, Staatsanwaltschaften, Gerichtsvollzieher) sowie Anwälten, Notaren, Steuerberatern und Behörden kommunizieren können (z.B. Klage einreichen, Antrag auf Prozesskostenbeihilfe stellen oder Unterlagen mit Anwälten und Notaren austauschen).

Wie nutze ich das Mein Justizpostfach (MJP)?2025-05-26T10:38:54+00:00

Sie können damit verschlüsselte Nachrichten an die Justiz sowie Anwälte, Notare, Steuerberater und Behörden versenden sowie deren Nachrichten empfangen. Mit anderen Bürgerinnen und Bürgern, welche ein MJP nutzen, oder mit Organisationen, wie zum Beispiel Unternehmen und Verbänden, können Sie hingegen nicht in Kontakt treten.

Wer kann das Mein Justizpostfach (MJP) nutzen?2025-05-26T10:38:30+00:00

Das MJP kann von natürlichen Personen mit einem BundID-Konto genutzt werden. Die BundID ist das zentrale Nutzerkonto des Bundes.

Was benötige ich zur Nutzung des Mein Justizpostfachs?2025-03-10T23:36:30+00:00

Das MJP ist eine Webanwendung, welche Sie über einen beliebigen Browser nutzen können.

Für die Konto-Erstellung bzw. Anmeldung wird die BundID, das Nutzerkonto des Bundes, mit Vertrauensniveau „hoch“ genutzt. Konkret bedeutet das, dass Sie zur Identifizierung einen Online-Ausweis wie den Personalausweis mit Onlinefunktion oder den elektronischen Aufenthaltstitel in Kombination mit der AusweisApp benötigen.

Ich habe schon früher Software für Justizkommunikation genutzt und möchte künftig das MJP nutzen. Was kann ich tun?2025-05-26T08:31:27+00:00

Sie können sich jederzeit ein MJP-Konto erstellen und Ihre bestehende Software für Justizkommunikation entweder weiter nutzen oder abschalten. Ein Umzug der versendeten und empfangenen Nachrichten aus Ihrer bisherigen Software in das MJP ist hingegen nicht möglich. Eine Verknüpfung bzw. Zusammenführung mehrerer Konten ist ebenfalls nicht möglich.

Kann ich das MJP in meiner Arbeit als professionelle(r) Verfahrensbeteiligte(r) im elektronischen Rechtsverkehr (z.B. Sachverständige, Dolmetscher) nutzen?2025-05-26T10:37:42+00:00

Mein Justizpostfach wurde für die digitale, rechtssichere und kostenfreie Kommunikation von Bürgerinnen und Bürgern (als Gelegenheitsnutzer) mit der Justiz sowie Anwälten, Notaren, Steuerberatern und Behörden entwickelt. Das Postfach kann nur mit einer personengebundenen BundID genutzt werden, wobei Nutzerinnen und Nutzer immer mit ihrer privaten Anschrift im SAFE-Verzeichnisdienst erfasst ist. Im Gegensatz zu den kostenpflichtigen sog. eBO-Produkten (elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach) diverser Hersteller ist das MJP nicht auf die Anforderungen von professionellen Verfahrensbeteiligten im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) ausgerichtet. Deshalb kann z.B. die Angabe der Berufsträgereigenschaft nicht nachträglich ergänzt werden. Gleichwohl können berufsbezogene Nachrichten grundsätzlich über MJP versendet werden. Für eine Rückantwort kann der Absender allerdings nur mit seiner privaten Anschrift im SAFE-Verzeichnisdienst gefunden werden.

Kann ich mein MJP in Outlook oder andere E-Mail-Programme einbinden?2025-05-28T06:07:20+00:00

Nein, das „Mein Justizpostfach“ ist eine Browseranwendung, die den Bürgerinnen und Bürgern die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr ermöglichen soll.

Es handelt sich dabei nicht um ein E-Mail-Postfach im herkömmlichen Sinne. Eine Einbindung in Outlook ist dementsprechend nicht möglich.

Kann ich mich mit meinem MJP-Konto im Akteneinsichtsportal anmelden?2025-06-20T08:38:38+00:00

Ja, wenn Ihnen eine Akteneinsicht auf Ihr MJP-Konto von dem zuständigen Gericht oder der zuständigen Staatsanwaltschaft nach Ihrer Anfrage gewährt wurde, können Sie sich am Akteneinsichtsportal anmelden und die Akten dort einsehen.

Um eine Anmeldung im Akteneinsichtsportal vorzunehmen, legen Sie über „Postfach verwalten“ in Ihrem MJP einen Benutzernamen sowie ein Kennwort fest und speichern.

Folgende Vorgaben / erlaubte Zeichen gelten für den Benutzernamen:

  • Mindestens 5 Zeichen, Maximal 120 Zeichen
  • Groß- und Kleinschreibung sind zulässig
  • Buchstaben A-Z
  • Zahlen sowie folgende Sonderzeichen: _ & , ( ) ‚ : /

Für das Kennwort gelten folgende Vorgaben:

  • Mindestens 8 Zeichen, Maximal 64 Zeichen
  • Muss Groß- und Kleinschreibung enthalten
  • Muss mindestens eine Zahl

Leerzeichen sind sowohl beim Benutzernamen als auch im Kennwort nicht erlaubt.

Bitte beachten Sie, dass Sie über den zuvor beschriebenen Weg eine Änderung von Benutzername und Passwort vornehmen können. Mit der Eingabe und Speicherung neuer Daten in die oben dargestellten Felder werden bestehende Daten überschrieben und geändert. Eine zusätzliche Funktion zur Änderung wird ansonsten nicht angeboten.

Kann ich meinen für das Akteneinsichtsportal festgelegten Benutzernamen ändern oder löschen?2025-06-20T09:26:46+00:00

Ja, Sie können über „Postfach verwalten“ in Ihrem MJP-Konto die hinterlegten Daten neu vergeben und ggf. auch wieder löschen.

Mit der Eingabe und Speicherung neuer Daten in die Felder Benutzername und Passwort werden bestehende Daten überschrieben und geändert. Eine zusätzliche Funktion zur Änderung wird ansonsten nicht angeboten.

Über den Button „Zugangsdaten löschen“ werden Benutzername und Passwort für den Zugang zum Akteneinsichtsportal gelöscht.

Mein Ausweisdokument ist leider abgelaufen, kann ich dennoch auf MJP zugreifen?2025-05-28T05:42:42+00:00

Es ist nicht möglich mit einem abgelaufenen Ausweisdokument ein neues Postfach einzurichten oder auf ein bestehendes zuzugreifen. Sollten Sie bereits einen MJP-Zugang eingerichtet haben, können Sie über die BundID Ihren neuen Ausweis hinterlegen und danach wie gewohnt auf Ihr Mein Justizpostfach zugreifen.

Ich habe bereits ein MJP-Konto, durch einen Umzug oder durch Ablauf der Gültigkeit nun aber einen neuen Ausweis erhalten2025-05-28T05:37:55+00:00

Die eingetragene Adresse ist identisch mit der hinterlegten Adresse auf Ihrem Personalausweis.

Sollten Sie einen neuen Ausweis erhalten haben, können Sie diesen im BundID-Konto hinterlegen und danach wie gewohnt auf Ihr Mein Justizpostfach zugreifen.

Nutzung & Funktion

Das Melderegister enthält für meine Person einen Sperrvermerk. Was ist zu beachten?2025-05-26T10:36:29+00:00

Wenn Sie im „Mein Justizpostfach“ ein Postfach erstellen, werden personenbezogene Daten aus der BundID übernommen. Dazu gehört insbesondere auch die Meldeanschrift. Für Gerichte und Staatsanwaltschaften, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und Behörden, als Teilnehmende am elektronischen Rechtsverkehr, sind diese Informationen dann einsehbar, um den Nachrichtenaustausch zu ermöglichen (siehe Datenschutzerklärung).

Daher ist die Nutzung des MJP für Personen, für die im Melderegister eine Auskunftssperre nach dem Bundesmeldegesetz eingetragen ist, gegenwärtig nur bedingt geeignet.

Im Zuge der Weiterentwicklung des MJP soll die Einrichtung eines Postfachs auch ohne Veröffentlichung der Anschrift ermöglicht werden.

Wie kann ich ein MJP-Konto erstellen?2025-05-27T09:17:33+00:00

Um ein MJP-Konto zu erstellen, müssen Sie zunächst die Webseite des MJP aufrufen.

Dort können Sie über die Startseite zur Konto-Erstellung gelangen. Für die Konto-Erstellung benötigen Sie ein BundID-Konto zur Authentifizierung. Z

ur Anmeldung/Registrierung in ihrem BundID-Konto werden Sie auf die BundID-Webseite weitergeleitet (teilweise wird diese auch in einem neuen Tab in Ihrem Browser geöffnet). Nach erfolgter Anmeldung/Registrierung werden Sie entweder automatisch auf die MJP-Webseite zurückgeleitet oder müssen diese erneut laden/öffnen.

Auf der MJP-Webseite erfolgt dann der weitere Prozess der Konto-Erstellung. Anschließend erzeugen Sie eine private Schlüsseldatei mit zugehörigem Passwort und speichern diese ab.

Die Konto-Erstellung wird mit der Übermittlung Ihres entsprechenden öffentlichen Zertifikats in das SAFE-Verzeichnis der Justiz abgeschlossen.

Wie kann ich mich im MJP anmelden?2025-03-11T00:01:07+00:00

Sobald Sie ein MJP-Konto erstellt haben, können Sie sich etwa über die Startseite anmelden. Zur Anmeldung benötigen Sie ein BundID-Konto mit Vertrauensniveau „hoch“, siehe „Was benötige ich zur Nutzung des Mein Justizpostfachs?“.

Warum muss ich bei der Registrierung eine Schlüsseldatei speichern?2025-05-26T08:51:02+00:00

Die private Schlüsseldatei mit zugehörigem Passwort benötigen Sie, um in Zukunft auf Ihre verschlüsselten Nachrichten im MJP zuzugreifen. Empfangene und versendete Nachrichten können Sie nur damit lesen. Damit schützen Sie Ihre vertraulichen Nachrichten mit der Justiz vor unberechtigtem Zugriff durch Dritte.

Bitte speichern Sie diese private Schlüsseldatei so, dass Sie diese jederzeit zur Hand haben und die Datei zugleich sicher ist. Bei Verlust kann die Datei oder das Kennwort nicht ersetzt werden.

Wie kann ich Nachrichten versenden?2025-05-26T10:35:01+00:00

Nach der Anmeldung im MJP können Sie über den Button „Nachricht verfassen“ eine neue Nachricht erstellen. Zunächst suchen und wählen Sie den entsprechenden Empfänger der Nachricht aus. Anschließend machen Sie weitere Angaben und fügen Unterlagen hinzu. Bitte beachten Sie, dass mindestens ein Anhang hochgeladen werden muss. Der Versand erfolgt über den Button „Verschlüsselte Nachricht senden“.

Unter „Gesendete Nachrichten“ finden Sie eine Übersicht Ihrer gesendeten Nachrichten.

Wie kann ich empfangene Nachrichten lesen?2025-05-26T10:34:42+00:00

Nach der Anmeldung im MJP sehen Sie den Posteingang. Die Nachrichten im Posteingang sind noch verschlüsselt, zum Entschlüsseln / Lesen der Nachrichten benötigen Sie pro Session einmalig Ihre private Schlüsseldatei mit zugehörigem Passwort.

Wie groß darf eine Nachricht sein? Wie viele Anhänge sind pro Nachricht zulässig? Welche Dateiformate sind dabei zulässig?2025-05-26T10:34:21+00:00

Eine Nachricht darf maximal 1.000 Anhänge mit insgesamt 200 MB umfassen. Bitte beachten Sie, dass mindestens ein Anhang erforderlich ist. Unterlagen werden in der Regel als PDF oder Bilddatei übermittelt, darüber hinaus sind aber grundsätzlich auch andere Dateiformate für Anhänge zulässig.

Werde ich per E-Mail benachrichtigt, wenn eine neue Nachricht in meinem MJP eingegangen ist?2025-05-26T10:33:15+00:00

Ja, Sie werden über die BundID darüber informiert, wenn eine neue Nachricht in Ihrem MJP eingeht. Die BundID informiert Sie über einen Eingang mit einer Nachricht an Ihre persönliche E-Mail-Adresse.

Kann über das MJP ein elektronisches Empfangsbekenntnis (eEB) übermittelt werden?2025-05-26T10:32:16+00:00

Das MJP verfügt über keine Funktion zur Abgabe eines elektronischen Empfangsbekenntnisses (eEB).

Ein eEB kann durch Gerichte von professionellen Verfahrensbeteiligten angefordert werden. Da sich das MJP in erster Linie an Bürgerinnen und Bürger richtet, ist diese Funktion kein Bestandteil des MJP. Bei den im MJP empfangenen Nachrichten ist nicht ersichtlich, ob ein Empfangsbekenntnis vom Gericht angefordert wurde.

Kann ich Nachrichten in meinem MJP löschen?2025-05-27T05:11:54+00:00

Ja, Sie können sowohl empfangene als auch gesendete Nachrichten manuell löschen.

Ab dem 31.08.2025 werden alle empfangenen und gesendeten MJP-Nachrichten, die älter als 90 Tage sind, automatisiert gelöscht werden. Die Löschung erfolgt unabhängig vom Status der Nachricht (z. B. gelesen, ungelesen, erfolgreich versendet oder fehlgeschlagen). Bitte speichern Sie Nachrichten, die Sie über die Löschfrist hinaus aufbewahren möchten, rechtzeitig vor dem Löschtermin an einem anderen Speicherort ab.

Sie erhalten vor jeder Löschung eine Benachrichtigung über ihre BundID. Diese Benachrichtigung erfolgt

  • 30 Tage vor dem Löschtermin

und erneut

  • 10 Tage vor dem Löschtermin.
Ich habe meine Schlüsseldatei verloren bzw. gelöscht oder das zugehörige Passwort vergessen. Was kann ich tun?2025-05-26T11:12:23+00:00

Prüfen Sie zunächst, ob Sie die Schlüsseldatei bzw. das Kennwort mit Hilfe der folgenden Anleitung wiederfinden können:

Wenn die Schlüsseldatei oder das Kennwort verloren gegangen ist oder gelöscht wurde, besteht bedauerlicherweise keine Möglichkeit zur erneuten Generierung dieser Daten. In diesem Fall muss ihr Mein Justizpostfach gelöscht werden.

Welche Sendestatus gibt es?2025-05-27T08:22:23+00:00

Eine Nachricht kann verschiedene Sendestatus aufweisen:

  • wird gesendet: Die Nachricht wurde zum Versand angestoßen und wird derzeit verarbeitet
  • gesendet: Die Nachricht wurde abgeschickt und wurde empfangen. Die Kennzeichnung der Nachricht im Sendestatus mit grün signalisiert, dass die Nachricht beim Empfänger eingegangen ist. Zudem erhalten Sie eine automatisierte Eingangsbestätigung, die bei der Nachricht einsehbar ist.
  • Versand fehlgeschlagen: Die Nachricht konnte nicht versendet werden und muss bei Bedarf neu erstellt und versendet werden.

Wie darf ein Dateianhang benannt werden?2025-05-27T09:15:17+00:00

Die Länge von Dateinamen darf maximal 90 Zeichen inkl. der Dateiendungen betragen.

In Dateinamen dürfen nur alle Buchstaben des deutschen Alphabetes einschließlich der Umlaute Ä, ä, Ö, ö, Ü, ü und ß genutzt werden. Zudem dürfen alle Ziffern und die Zeichen „Unterstrich“ und „Minus“ genutzt werden.

Punkte sind nur als Trennzeichen zwischen dem Dateinamen und der Dateinamenserweiterung zulässig.

Nur bei konkatenierten Dateinamensendungen, z.B. bei abgesetzten Signaturdateien, dürfen Punkte auch im Dateinamen genutzt werden (z.B. Dokument1.pdf.pkcs7).

Andere Zeichen sind nicht erlaubt, dies umfasst z.B. auch das Leerzeichen.

Werden Nachrichten in meinem MJP gelöscht?2025-05-28T05:36:50+00:00

Ab dem 31.08.2025 werden alle empfangenen und gesendeten MJP-Nachrichten, die älter als 90 Tage sind, automatisiert gelöscht werden.

Die Löschung erfolgt unabhängig vom Status der Nachricht (z. B. gelesen, ungelesen, erfolgreich versendet oder fehlgeschlagen).

Bitte speichern Sie Nachrichten, die Sie über die Löschfrist hinaus aufbewahren möchten, rechtzeitig vor dem Löschtermin an einem anderen Speicherort ab.

Sie erhalten vor jeder Löschung eine Benachrichtigung über ihre BundID. Diese Benachrichtigung erfolgt

  • 30 Tage vor dem Löschtermin

und erneut

  • 10 Tage vor dem Löschtermin.

Ich habe eine Nachricht verschickt, der Versand endete aber mit „Versand fehlgeschlagen“2025-05-28T05:35:30+00:00

Vermutlich ist das Empfängerpostfach kurzzeitig, z.B. durch eine Störung nicht erreichbar. Versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt erneut. Sollte das Problem fortbestehen, wenden Sie sich an den Support.

Ein fehlgeschlagener Versand kann nicht erneut angestoßen werden, erstellen Sie die Nachricht bitte erneut.

Technische Fragen

Ich erhalte bei Registrierung über mein Smartphone bzw. Tablet die Meldung „Technischer Fehler – versuchen Sie es später noch einmal“2025-05-27T08:33:09+00:00

Beachten Sie hierzu folgenden FAQ-Eintrag: Kann das MJP auf mobilen Endgeräten genutzt werden

Kann das MJP auf mobilen Endgeräten genutzt werden?2025-05-26T10:25:24+00:00

Gegenwärtig ist eine Registrierung des MJP auf Smartphones nicht möglich. Das liegt daran, dass die persönliche Schlüsseldatei, die für die Registrierung und Nutzung des MJP unerlässlich ist, aus technischen Gründen nicht auf Smartphones gespeichert werden kann.

Die Registrierung und Nutzung des MJP ist derzeit nur auf einem PC, Laptop oder einem Gerät mit vollem Zugriff auf das Dateisystem möglich. Wir arbeiten in zukünftigen Ausbaustufen daran, dass das MJP als Webanwendung auch auf mobilen Endgeräten nutzbar ist.

Ich kann eingegangene Nachrichten nicht öffnen. Was kann ich tun?2025-05-26T10:26:57+00:00

Bitte wenden Sie sich an den Support, falls Sie eingegangene Nachrichten nicht öffnen können.

Werde ich per E-Mail benachrichtigt, wenn eine neue Nachricht in meinem MJP eingegangen ist?2025-05-26T10:33:15+00:00

Ja, Sie werden über die BundID darüber informiert, wenn eine neue Nachricht in Ihrem MJP eingeht. Die BundID informiert Sie über einen Eingang mit einer Nachricht an Ihre persönliche E-Mail-Adresse.

Sicherheit & Datenschutz

Was bedeutet verschlüsselte Kommunikation?2025-05-26T10:24:47+00:00

Mit der Verschlüsselung der Kommunikation zwischen Ihnen und der Justiz schützen Sie Ihre vertraulichen Nachrichten vor unberechtigtem Zugriff durch Dritte. Hierzu benötigen Sie lediglich Ihr Passwort und Ihre persönliche Schlüsseldatei, die Sie sicher aufbewahren.

Wird mein Postfach nach Ablauf einer gewissen Zeit automatisch gelöscht?2025-05-26T10:29:26+00:00

Bei Inaktivität wird Ihr MJP nach 24 Monaten automatisch gelöscht. Sie werden künftig sowohl 6 Monate als auch 3 Monate vorher über die bevorstehende Löschung per E-Mail informiert. Sie können die Löschung dann durch eine Anmeldung in Ihrem MJP vermeiden.

Kann ich mein Postfach und meine persönlichen Daten jederzeit löschen?2025-05-26T10:30:32+00:00

Sie können ihr MJP-Konto jederzeit selbst unter dem Menüpunkt „Postfach verwalten“ über den Button „Löschen starten“ vollständig und unwiderruflich löschen. Vergewissern Sie sich, dass Sie vor Kontolöschung alle wichtigen Informationen und Unterlagen aus Ihren Nachrichten heruntergeladen haben.

Welche Daten werden gespeichert?2025-05-26T10:35:27+00:00

Eine ausführliche Darstellung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie der Datenarten finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Fragen zum elektronischen Rechtsverkehr (ERV)

Was ist der elektronische Rechtsverkehr (ERV)?2025-05-26T10:38:06+00:00

Mit dem sog. elektronischen Rechtsverkehr (ERV) wird bereits seit 2004 die digitale Kommunikation in der Justiz umgesetzt und stetig weiterentwickelt. Dabei zeichnet sich der ERV insbesondere durch den standardisierten Austausch von Nachrichten, eine sichere Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sowie ausschließlich authentifizierte Teilnehmer aus. Letztere sind etwa die Justiz, Anwälte, Notare oder Steuerberater, aber auch Bürgerinnen und Bürger. Häufig nutzen sie besondere elektronische Postfächer. Alle Teilnehmer des ERV sind im sog. SAFE-Verzeichnis hinterlegt.

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