Häufig gestellte Fragen
Antworten auf häufige Fragen zu Anmeldung, Nutzung & Sicherheit.
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Allgemeine Fragen
Mein Justizpostfach (MJP) ist ein digitales Postfach, mit dem Bürgerinnen und Bürger digital, rechtssicher und kostenfrei mit der Justiz (Gerichte, Staatsanwaltschaften, Gerichtsvollzieher) sowie Anwälten, Notaren, Steuerberatern und Behörden kommunizieren können (z.B. Klage einreichen, Antrag auf Prozesskostenbeihilfe stellen oder Unterlagen mit Anwälten und Notaren austauschen).
Sie können damit verschlüsselte Nachrichten an die Justiz sowie Anwälte, Notare, Steuerberater und Behörden versenden sowie deren Nachrichten empfangen. Mit anderen Bürgerinnen und Bürgern, welche ein MJP nutzen, oder mit Organisationen, wie zum Beispiel Unternehmen und Verbänden, können Sie hingegen nicht in Kontakt treten.
Das MJP kann von natürlichen Personen mit einem BundID-Konto mit dem Vertrauensniveau „hoch“ genutzt werden. Die BundID ist das zentrale Nutzerkonto des Bundes.
Das MJP ist eine Webanwendung, welche Sie über einen beliebigen Browser nutzen können.
Für die Konto-Erstellung bzw. Anmeldung wird die BundID, das Nutzerkonto des Bundes, mit Vertrauensniveau „hoch“ genutzt. Konkret bedeutet das, dass Sie zur Identifizierung einen Online-Ausweis wie den Personalausweis mit Onlinefunktion oder den elektronischen Aufenthaltstitel in Kombination mit der AusweisApp benötigen.
Sie können sich jederzeit ein MJP-Konto erstellen und Ihre bestehende Software für Justizkommunikation entweder weiter nutzen oder abschalten. Ein Umzug der versendeten und empfangenen Nachrichten aus Ihrer bisherigen Software in das MJP ist hingegen nicht möglich. Eine Verknüpfung bzw. Zusammenführung mehrerer Konten ist ebenfalls nicht möglich.
Mein Justizpostfach wurde für die digitale, rechtssichere und kostenfreie Kommunikation von Bürgerinnen und Bürgern (als Gelegenheitsnutzer) mit der Justiz sowie Anwälten, Notaren, Steuerberatern und Behörden entwickelt. Das Postfach kann nur mit einer personengebundenen BundID genutzt werden, wobei Nutzerinnen und Nutzer immer mit ihrer privaten Anschrift im SAFE-Verzeichnisdienst erfasst ist. Im Gegensatz zu den kostenpflichtigen sog. eBO-Produkten (elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach) diverser Hersteller ist das MJP nicht auf die Anforderungen von professionellen Verfahrensbeteiligten im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) ausgerichtet. Deshalb kann z.B. die Angabe der Berufsträgereigenschaft nicht nachträglich ergänzt werden. Gleichwohl können berufsbezogene Nachrichten grundsätzlich über MJP versendet werden. Für eine Rückantwort kann der Absender allerdings nur mit seiner privaten Anschrift im SAFE-Verzeichnisdienst gefunden werden.
Nein, das „Mein Justizpostfach“ ist eine Browseranwendung, die den Bürgerinnen und Bürgern die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr ermöglichen soll.
Es handelt sich dabei nicht um ein E-Mail-Postfach im herkömmlichen Sinne. Eine Einbindung in Outlook ist dementsprechend nicht möglich.
Ja, wenn Ihnen eine Akteneinsicht auf Ihr MJP-Konto von dem zuständigen Gericht oder der zuständigen Staatsanwaltschaft nach Ihrer Anfrage gewährt wurde, können Sie sich am Akteneinsichtsportal anmelden und die Akten dort einsehen.
Um eine Anmeldung im Akteneinsichtsportal vorzunehmen, legen Sie über „Postfach verwalten“ in Ihrem MJP einen Benutzernamen sowie ein Kennwort fest und speichern.
Folgende Vorgaben / erlaubte Zeichen gelten für den Benutzernamen:
- Mindestens 5 Zeichen, Maximal 120 Zeichen
- Groß- und Kleinschreibung sind zulässig
- Buchstaben A-Z
- Zahlen sowie folgende Sonderzeichen: _ & , ( ) ‚ : /
Für das Kennwort gelten folgende Vorgaben:
- Mindestens 8 Zeichen, Maximal 64 Zeichen
- Muss Groß- und Kleinschreibung enthalten
- Muss mindestens eine Zahl
Leerzeichen sind sowohl beim Benutzernamen als auch im Kennwort nicht erlaubt.
Bitte beachten Sie, dass Sie über den zuvor beschriebenen Weg eine Änderung von Benutzername und Passwort vornehmen können. Mit der Eingabe und Speicherung neuer Daten in die oben dargestellten Felder werden bestehende Daten überschrieben und geändert. Eine zusätzliche Funktion zur Änderung wird ansonsten nicht angeboten.
Ja, Sie können über „Postfach verwalten“ in Ihrem MJP-Konto die hinterlegten Daten neu vergeben und ggf. auch wieder löschen.
Mit der Eingabe und Speicherung neuer Daten in die Felder Benutzername und Passwort werden bestehende Daten überschrieben und geändert. Eine zusätzliche Funktion zur Änderung wird ansonsten nicht angeboten.
Über den Button „Zugangsdaten löschen“ werden Benutzername und Passwort für den Zugang zum Akteneinsichtsportal gelöscht.
Es ist nicht möglich mit einem abgelaufenen Ausweisdokument ein neues Postfach einzurichten oder auf ein bestehendes zuzugreifen. Sollten Sie bereits einen MJP-Zugang eingerichtet haben, können Sie über die BundID Ihren neuen Ausweis hinterlegen und danach wie gewohnt auf Ihr Mein Justizpostfach zugreifen.
Die eingetragene Adresse ist identisch mit der hinterlegten Adresse auf Ihrem Personalausweis.
Sollten Sie einen neuen Ausweis erhalten haben, können Sie diesen im BundID-Konto hinterlegen und danach wie gewohnt auf Ihr Mein Justizpostfach zugreifen.
Nutzung & Funktion
Das MJP verfügt über keine eigene Funktionalität zur Erstellung eines elektronischen Empfangsbekenntnisses (eEB).
MJP bietet jedoch die Möglichkeit, eine für die Abgabe separat erstellte „xjustiz_nachricht.xml“ (eEB) zu übermitteln: Die „xjustiz_nachricht.xml“ muss außerhalb des MJP erstellt werden. Hierfür kann beispielsweise die eEB-Browseranwendung der Justiz verwendet werden (eEB-Browseranwendung der Justiz).
Zur Erzeugung benötigen Sie die „xjustiz_nachricht.xml“ der Anforderungsnachricht des Gerichts. Diese können Sie in der empfangenen Nachricht über „Technische Dokumente“ („i“ Symbol) herunterladen.
Eine Anleitung dazu finden Sie hier: Anleitungen | Serviceportal – Mein Justizpostfach
Bitte prüfen Sie einmal Ihr BundID-Konto. An Sie versandte E-Mail-Benachrichtigungen verweisen auf das Postfach von BundID. Dieses ist von MJP unabhängig. Es könnte sich dementsprechend auch um Nachrichten handeln, die von BundID direkt an Sie versandt wurden wie beispielsweise Änderungen der Datenschutzbestimmungen.
Da aus dem MJP-System seit dem 16.12. Nachrichten zur zukünftigen automatischen Löschung gelesener und gesendeter Nachrichten versandt werden, könnte es sich bei Ihrer Benachrichtigung auch um diese Nachricht handeln. Um dies zu prüfen, melden Sie sich bitte in Ihrem BundID-Konto an und prüfen dort den Inhalt der Nachrichten im Postfach.
Zu Ihrem BundID-Konto gelangen Sie über folgenden Link: https://id.bund.de/de
Für die elektronische Einreichung von Schriftsätzen sowie sämtlichen Erklärungen, die der Schriftform bedürfen, gelten die rechtlichen Vorschriften. Die elektronischen Dokumente müssen im Dateiformat PDF als Einzeldateien eingereicht werden und für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Wenn bildliche Darstellungen im Dateiformat PDF nicht verlustfrei wiedergegeben werden können, darf das elektronische Dokument zusätzlich im Dateiformat TIFF übermittelt werden.
Für die Übermittlung elektronischer Beweismittel gelten keine Formatbeschränkungen.
Vermutlich ist das Empfängerpostfach kurzzeitig, z.B. durch eine Störung nicht erreichbar. Versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt erneut. Sollte das Problem fortbestehen, wenden Sie sich an den Support.
Ein fehlgeschlagener Versand kann nicht erneut angestoßen werden, erstellen Sie die Nachricht bitte erneut.
Alle empfangenen und gesendeten MJP-Nachrichten, die älter als 90 Tage sind, werden automatisiert gelöscht.
Bitte speichern Sie Nachrichten, die Sie über die Löschfrist hinaus aufbewahren möchten, rechtzeitig vor dem Löschtermin an einem anderen Speicherort ab.
Sie erhalten vor jeder Löschung eine Benachrichtigung über ihre BundID. Diese Benachrichtigung erfolgt
- 30 Tage vor dem Löschtermin
und erneut
- 10 Tage vor dem Löschtermin.
Weitere Informationen finden Sie hier: Information zum Löschen von Nachrichten
Die Länge von Dateinamen darf maximal 90 Zeichen inkl. der Dateiendungen betragen.
In Dateinamen dürfen nur alle Buchstaben des deutschen Alphabetes einschließlich der Umlaute Ä, ä, Ö, ö, Ü, ü und ß genutzt werden. Zudem dürfen alle Ziffern und die Zeichen „Unterstrich“ und „Minus“ genutzt werden.
Punkte sind nur als Trennzeichen zwischen dem Dateinamen und der Dateinamenserweiterung zulässig.
Nur bei konkatenierten Dateinamensendungen, z.B. bei abgesetzten Signaturdateien, dürfen Punkte auch im Dateinamen genutzt werden (z.B. Dokument1.pdf.pkcs7).
Andere Zeichen sind nicht erlaubt, dies umfasst z.B. auch das Leerzeichen.
Eine Nachricht kann verschiedene Sendestatus aufweisen:
- wird gesendet: Die Nachricht wurde zum Versand angestoßen und wird derzeit verarbeitet
- gesendet: Die Nachricht wurde abgeschickt und wurde empfangen. Die Kennzeichnung der Nachricht im Sendestatus mit grün signalisiert, dass die Nachricht beim Empfänger eingegangen ist. Zudem erhalten Sie eine automatisierte Eingangsbestätigung, die bei der Nachricht einsehbar ist.
- Versand fehlgeschlagen: Die Nachricht konnte nicht versendet werden und muss bei Bedarf neu erstellt und versendet werden.
Prüfen Sie zunächst, ob Sie die Schlüsseldatei bzw. das Kennwort mit Hilfe der folgenden Anleitung wiederfinden können:
Wenn die Schlüsseldatei oder das Kennwort verloren gegangen ist oder gelöscht wurde, besteht bedauerlicherweise keine Möglichkeit zur erneuten Generierung dieser Daten. In diesem Fall muss ihr Mein Justizpostfach gelöscht werden.
Ja, Sie können sowohl empfangene als auch gesendete Nachrichten manuell löschen.
Wenn Sie im „Mein Justizpostfach“ ein Postfach erstellen, werden personenbezogene Daten aus der BundID übernommen. Dazu gehört insbesondere auch die Meldeanschrift. Für Gerichte und Staatsanwaltschaften, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und Behörden, als Teilnehmende am elektronischen Rechtsverkehr, sind diese Informationen dann einsehbar, um den Nachrichtenaustausch zu ermöglichen (siehe Datenschutzerklärung).
Sofern Ihre Adressdaten einer Auskunftssperre unterliegen oder aus sonstigen Gründen besonders schutzbedürftig sind, können Sie sowohl bei der Registrierung als auch im Nachhinein in der Postfachverwaltung angeben, dass Ihre Adressdaten nicht über die Suche auffindbar sein sollen. Wenn Sie diese Auswahl treffen, sind Sie nur für Postfachinhaber elektronisch erreichbar, die Ihre SAFE-ID kennen.
Ihre eigene SAFE-ID ist unter „Postfach verwalten“ im MJP einsehbar.
Ja, Sie werden über die BundID darüber informiert, wenn eine neue Nachricht in Ihrem MJP eingeht. Die BundID informiert Sie über einen Eingang mit einer Nachricht an Ihre persönliche E-Mail-Adresse.
Eine Nachricht darf maximal 1.000 Anhänge mit insgesamt 200 MB umfassen. Bitte beachten Sie, dass mindestens ein Anhang erforderlich ist.
Nach der Anmeldung im MJP sehen Sie den Posteingang. Die Nachrichten im Posteingang sind noch verschlüsselt, zum Entschlüsseln / Lesen der Nachrichten benötigen Sie pro Session einmalig Ihre private Schlüsseldatei mit zugehörigem Passwort.
Nach der Anmeldung im MJP können Sie über den Button „Nachricht verfassen“ eine neue Nachricht erstellen. Zunächst suchen und wählen Sie den entsprechenden Empfänger der Nachricht aus. Anschließend machen Sie weitere Angaben und fügen Unterlagen hinzu. Bitte beachten Sie, dass mindestens ein Anhang hochgeladen werden muss. Der Versand erfolgt über den Button „Verschlüsselte Nachricht senden“.
Unter „Gesendete Nachrichten“ finden Sie eine Übersicht Ihrer gesendeten Nachrichten.
Die private Schlüsseldatei mit zugehörigem Passwort benötigen Sie, um in Zukunft auf Ihre verschlüsselten Nachrichten im MJP zuzugreifen. Empfangene und versendete Nachrichten können Sie nur damit lesen. Damit schützen Sie Ihre vertraulichen Nachrichten mit der Justiz vor unberechtigtem Zugriff durch Dritte.
Bitte speichern Sie diese private Schlüsseldatei so, dass Sie diese jederzeit zur Hand haben und die Datei zugleich sicher ist. Bei Verlust kann die Datei oder das Kennwort nicht ersetzt werden.
Sobald Sie ein MJP-Konto erstellt haben, können Sie sich etwa über die Startseite anmelden. Zur Anmeldung benötigen Sie ein BundID-Konto mit Vertrauensniveau „hoch“, siehe „Was benötige ich zur Nutzung des Mein Justizpostfachs?“.
Um ein MJP-Konto zu erstellen, müssen Sie zunächst die Webseite des MJP aufrufen.
Dort können Sie über die Startseite zur Konto-Erstellung gelangen. Für die Konto-Erstellung benötigen Sie ein BundID-Konto zur Authentifizierung.
Zur Anmeldung/Registrierung in ihrem BundID-Konto werden Sie auf die BundID-Webseite weitergeleitet (teilweise wird diese auch in einem neuen Tab in Ihrem Browser geöffnet). Nach erfolgter Anmeldung/Registrierung werden Sie entweder automatisch auf die MJP-Webseite zurückgeleitet oder müssen diese erneut laden/öffnen.
Auf der MJP-Webseite erfolgt dann der weitere Prozess der Konto-Erstellung. Anschließend erzeugen Sie eine private Schlüsseldatei mit zugehörigem Passwort und speichern diese ab.
Die Konto-Erstellung wird mit der Übermittlung Ihres entsprechenden öffentlichen Zertifikats in das SAFE-Verzeichnis der Justiz abgeschlossen.
Technische Fragen
Beachten Sie hierzu folgenden FAQ-Eintrag: Kann das MJP auf mobilen Endgeräten genutzt werden?
Gegenwärtig ist eine Registrierung des MJP auf Smartphones nicht möglich. Das liegt daran, dass die persönliche Schlüsseldatei, die für die Registrierung und Nutzung des MJP unerlässlich ist, aus technischen Gründen nicht auf Smartphones gespeichert werden kann.
Die Registrierung und Nutzung des MJP ist derzeit nur auf einem PC, Laptop oder einem Gerät mit vollem Zugriff auf das Dateisystem möglich. Wir arbeiten in zukünftigen Ausbaustufen daran, dass das MJP als Webanwendung auch auf mobilen Endgeräten nutzbar ist.
Prüfen Sie zunächst anhand dieses Dokuments, ob Sie die korrekte Schlüsseldatei bzw. das Kennwort verwenden: Anleitung MJP-Kennwort prüfen
Sicherheit & Datenschutz
Mit der Verschlüsselung der Kommunikation zwischen Ihnen und der Justiz schützen Sie Ihre vertraulichen Nachrichten vor unberechtigtem Zugriff durch Dritte. Hierzu benötigen Sie lediglich Ihr Passwort und Ihre persönliche Schlüsseldatei, die Sie sicher aufbewahren.
Sie können ihr MJP-Konto jederzeit selbst unter dem Menüpunkt „Postfach verwalten“ über den Button „Löschen starten“ vollständig und unwiderruflich löschen, sofern Sie keine ungelesenen Nachrichten mehr in Ihrem Postfach haben. Vergewissern Sie sich, dass Sie vor Kontolöschung alle wichtigen Informationen und Unterlagen aus Ihren Nachrichten heruntergeladen haben.
Eine ausführliche Darstellung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie der Datenarten finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Fragen zum elektronischen Rechtsverkehr (ERV)
Mit dem sog. elektronischen Rechtsverkehr (ERV) wird bereits seit 2004 die digitale Kommunikation in der Justiz umgesetzt und stetig weiterentwickelt. Dabei zeichnet sich der ERV insbesondere durch den standardisierten Austausch von Nachrichten, eine sichere Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sowie ausschließlich authentifizierte Teilnehmer aus. Letztere sind etwa die Justiz, Anwälte, Notare oder Steuerberater, aber auch Bürgerinnen und Bürger. Häufig nutzen sie besondere elektronische Postfächer. Alle Teilnehmer des ERV sind im sog. SAFE-Verzeichnis hinterlegt.