Für die elektronische Einreichung von Schriftsätzen sowie sämtlichen Erklärungen, die der Schriftform bedürfen, gelten die rechtlichen Vorschriften. Die elektronischen Dokumente müssen im Dateiformat PDF als Einzeldateien eingereicht werden und für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Wenn bildliche Darstellungen im Dateiformat PDF nicht verlustfrei wiedergegeben werden können, darf das elektronische Dokument zusätzlich im Dateiformat TIFF übermittelt werden.

Für die Übermittlung elektronischer Beweismittel gelten keine Formatbeschränkungen.