Mit dem sog. elektronischen Rechtsverkehr (ERV) wird bereits seit 2004 die digitale Kommunikation in der Justiz umgesetzt und stetig weiterentwickelt. Dabei zeichnet sich der ERV insbesondere durch den standardisierten Austausch von Nachrichten, eine sichere Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sowie ausschließlich authentifizierte Teilnehmer aus. Letztere sind etwa die Justiz, Anwälte, Notare oder Steuerberater, aber auch Bürgerinnen und Bürger. Häufig nutzen sie besondere elektronische Postfächer. Alle Teilnehmer des ERV sind im sog. SAFE-Verzeichnis hinterlegt.