Wenn Sie im „Mein Justizpostfach“ ein Postfach erstellen, werden personenbezogene Daten aus der BundID übernommen. Dazu gehört insbesondere auch die Meldeanschrift. Für Gerichte und Staatsanwaltschaften, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und Behörden, als Teilnehmende am elektronischen Rechtsverkehr, sind diese Informationen dann einsehbar, um den Nachrichtenaustausch zu ermöglichen (siehe Datenschutzerklärung).
Sofern Ihre Adressdaten einer Auskunftssperre unterliegen oder aus sonstigen Gründen besonders schutzbedürftig sind, können Sie sowohl bei der Registrierung als auch im Nachhinein in der Postfachverwaltung angeben, dass Ihre Adressdaten nicht über die Suche auffindbar sein sollen. Wenn Sie diese Auswahl treffen, sind Sie nur für Postfachinhaber elektronisch erreichbar, die Ihre SAFE-ID kennen.
Ihre eigene SAFE-ID ist unter „Postfach verwalten“ im MJP einsehbar.