Ja, wenn Ihnen eine Akteneinsicht auf Ihr MJP-Konto von dem zuständigen Gericht oder der zuständigen Staatsanwaltschaft nach Ihrer Anfrage gewährt wurde, können Sie sich am Akteneinsichtsportal anmelden und die Akten dort einsehen.

Um eine Anmeldung im Akteneinsichtsportal vorzunehmen, legen Sie über „Postfach verwalten“ in Ihrem MJP einen Benutzernamen sowie ein Kennwort fest und speichern.

Folgende Vorgaben / erlaubte Zeichen gelten für den Benutzernamen:

  • Mindestens 5 Zeichen, Maximal 120 Zeichen
  • Groß- und Kleinschreibung sind zulässig
  • Buchstaben A-Z
  • Zahlen sowie folgende Sonderzeichen: _ & , ( ) ‚ : /

Für das Kennwort gelten folgende Vorgaben:

  • Mindestens 8 Zeichen, Maximal 64 Zeichen
  • Muss Groß- und Kleinschreibung enthalten
  • Muss mindestens eine Zahl

Leerzeichen sind sowohl beim Benutzernamen als auch im Kennwort nicht erlaubt.

Bitte beachten Sie, dass Sie über den zuvor beschriebenen Weg eine Änderung von Benutzername und Passwort vornehmen können. Mit der Eingabe und Speicherung neuer Daten in die oben dargestellten Felder werden bestehende Daten überschrieben und geändert. Eine zusätzliche Funktion zur Änderung wird ansonsten nicht angeboten.