Mein Justizpostfach wurde für die digitale, rechtssichere und kostenfreie Kommunikation von Bürgerinnen und Bürgern (als Gelegenheitsnutzer) mit der Justiz sowie Anwälten, Notaren, Steuerberatern und Behörden entwickelt. Das Postfach kann nur mit einer personengebundenen BundID genutzt werden, wobei Nutzerinnen und Nutzer immer mit ihrer privaten Anschrift im SAFE-Verzeichnisdienst erfasst sind. Für die Eintragung einer Auskunftssperre beachten Sie den entsprechenden Punkt unter den FAQ unter „Nutzung & Funktion“. Im Gegensatz zu den kostenpflichtigen sog. eBO-Produkten (elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach) diverser Hersteller ist das MJP nicht auf die Anforderungen von professionellen Verfahrensbeteiligten im elektronischen Rechtsverkehr (ERV) ausgerichtet. Deshalb kann z.B. die Angabe der Berufsträgereigenschaft nicht nachträglich ergänzt werden. Gleichwohl können berufsbezogene Nachrichten grundsätzlich über MJP versendet werden. Für eine Rückantwort kann der Absender allerdings nur mit seiner privaten Anschrift im SAFE-Verzeichnisdienst gefunden werden (außer der Absender hat eine Auskunftssperre in seinem MJP hinterlegt).