Es ist nicht möglich mit einem abgelaufenen Ausweisdokument ein neues Postfach einzurichten oder auf ein bestehendes zuzugreifen. Sollten Sie bereits einen MJP-Zugang eingerichtet haben, können Sie über die BundID Ihren neuen Ausweis hinterlegen und danach wie gewohnt auf Ihr Mein Justizpostfach zugreifen.